Am 1. Juli 2022 traten die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme), und die Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) in Kraft.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783 ersetzt die „ausgediente“ Verordnung (EG) Nr. 1206/2001. Mit der Vorschrift wird ein System zur beschleunigten Beweisaufnahme unter Verwendung der (in Anhang I aufgeführten) Formblätter eingeführt, die nach den gemeinsamen Regeln im EU-Raum ausgefüllt werden: Die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten erfolgen über ein dezentrales, sicheres und zuverlässiges IT-System, wie beispielsweise e-Codex.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 regelt die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, mit Ausnahme von Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sowie von Fällen, in denen ein Mitgliedstaat für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte haftet. Auch hier erfolgen alle Formalitäten unter Verwendung der Formblätter in Anhang I und über ein dezentrales IT-System, wie beispielsweise e-Codex.
Ziel der Verordnung ist es, den freien Personenverkehr im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten, indem die Übermittlung und Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke verbessert und beschleunigt sowie Verzögerungen und Kosten für Bürger und Unternehmen verringert werden.