LUDOLFS INSOLVENZVERWALTER


Persönlich. Vor Ort. Erfahren. Spezialisiert. 

Herzlich willkommen in der Kanzlei Ludolfs Insolvenzverwalter. An den Standorten Walsrode, Hannover  und Uelzen sind wir – Sebastian Ludolfs, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, und sein Team – für Sie vor Ort, um alle Fragen rund um das Insolvenzrecht persönlich und vertraulich besprechen zu können. 

Die Vor-Ort-Präsenz in den von uns betreuten Gerichtsbezirken ermöglicht jederzeit Besuche in betreuten Betrieben, auch im Falle von Verbraucherinsolvenzverfahren ist es stets unser Ziel, alle wichtigen Aspekte persönlich mit den Schuldnern zu besprechen – gern auch zuhause im gewohnten Umfeld, wenn möglich. Zugleich setzt unsere Kanzlei auch auf eine schnelle, unkomplizierte, digitale Kommunikation. Über unsere neue App ist dies jetzt noch einfacher möglich.  

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Insolvenzrecht und verfügt über umfassende Erfahrung aus mehr als 1.500 Insolvenzverfahren. Kanzlei-Inhaber Sebastian Ludolfs zählt zu den Top 3 Insolvenzverwaltern in Niedersachsen und den Top 50 Insolvenzverwaltern in Deutschland (Ranking der Fachzeitschrift „INDat Report“ 2023). 

Grundsätzlich werden wir von den jeweiligen Insolvenzgerichten bestellt, dürfen darüber hinaus aber auch alle Unternehmen im Rahmen des § 56 InsO über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen beraten – kompetent und verlässlich.


Was können wir für Sie tun? Nutzen Sie gern unseren Chat in der App, um schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten. 

Zu Verbraucher- und Regelinsolvenzen, auf die sich unsere Kanzlei spezialisiert hat, erhalten Sie nachfolgend kompakt einige Grundinformationen, die wir sehr gern im persönlichen Gespräch vertiefen können.


Stichwort: Verbraucherinsolvenz

Verbraucherinsolvenz ist ein Verfahren, das es überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Das Verfahren besteht aus zwei Phasen: der außergerichtlichen und der gerichtlichen. In der außergerichtlichen Phase versucht der Schuldner, mit seinen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan zu vereinbaren. Wenn dies nicht gelingt, kann er die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens beantragen. In der gerichtlichen Phase wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwertet und an die Gläubiger verteilt. Der Schuldner muss außerdem eine Wohlverhaltensphase von drei bis sechs Jahren einhalten, in der er seine pfändbaren Einkünfte an den Insolvenzverwalter abführt. Wenn er alle Auflagen erfüllt, kann er am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erhalten, die ihn von allen noch offenen Forderungen befreit und an die Gläubiger verteilt. Nach drei Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzverfahren ist damit beendet und die Schulden werden mit diesem Zeitpunkt gelöscht. 

Stichwort: Regelinsolvenz

Eine Regelinsolvenz ist ein Verfahren zur Sanierung oder Abwicklung eines überschuldeten oder zahlungsunfähigen Unternehmens. Das Ziel ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und die Existenz des Unternehmens zu erhalten oder zu beenden. Eine Regelinsolvenz kann von dem Schuldner selbst oder von einem Gläubiger beantragt werden. Das Verfahren wird von einem Insolvenzgericht eröffnet und von einem Insolvenzverwalter durchgeführt. In Regelinsolvenzverfahren liegt unser Fokus auf Erhalt und Sanierung von Unternehmen. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass auch die beteiligten Gläubiger von Sanierungen profitieren, durch eine höhere Insolvenzquote. Hier dürfen wir auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens allgemein beratend tätig werden.