LUDOLFS INSOLVENZVERWALTER


Die Kanzlei Ludolfs Insolvenzverwalter ist ein spezialisiertes Unternehmen, das auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig ist. In den verschiedenen Büros, die sich in Gebäuden mit langer juristischer Tradition befinden, ist der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ein essenzieller Bestandteil, um bestmögliche Maßnahmen für die unterschiedlichen Anliegen der Mandanten zu erarbeiten. Immer mit dem Ziel, Unternehmen zu erhalten und das bestmögliche zu erreichen. Dabei sind unsere Mitarbeiter darauf spezialisiert alle Kunden gleichermaßen kompetent unterstützen zu können.


Verbraucherinsolvenz

Verbraucherinsolvenz ist ein Verfahren, das es überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Das Verfahren besteht aus zwei Phasen: der außergerichtlichen und der gerichtlichen. In der außergerichtlichen Phase versucht der Schuldner, mit seinen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan zu vereinbaren. Wenn dies nicht gelingt, kann er die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens beantragen. In der gerichtlichen Phase wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwertet und an die Gläubiger verteilt. Der Schuldner muss außerdem eine Wohlverhaltensphase von drei bis sechs Jahren einhalten, in der er seine pfändbaren Einkünfte an den Insolvenzverwalter abführt. Wenn er alle Auflagen erfüllt, kann er am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erhalten, die ihn von allen noch offenen Forderungen befreit und an die Gläubiger verteilt. Nach drei Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzverfahren ist damit beendet und die Schulden werden mit diesem Zeitpunkt gelöscht. 

Regelinsolvenz

Eine Regelinsolvenz ist ein Verfahren zur Sanierung oder Abwicklung eines überschuldeten oder zahlungsunfähigen Unternehmens. Das Ziel ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und die Existenz des Unternehmens zu erhalten oder zu beenden. Eine Regelinsolvenz kann von dem Schuldner selbst oder von einem Gläubiger beantragt werden. Das Verfahren wird von einem Insolvenzgericht eröffnet und von einem Insolvenzverwalter durchgeführt.